[ivory-search id="88224" title="Standard-Suchformular"]

Mehrwertsteuer in Mazedonien

Mehrwertsteuer in Mazedonien

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Mazedonien, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Mazedoniens durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Gruppe 427320837 e1763784339445

Zwei

Nordmazedonien hat ein zweistufiges Mehrwertsteuersystem: 18 % Standard und 5 % ermäßigt.

Mazedonien auf einen Blick.
Macedonia
at a glance.

Standardtarif

18 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Nicht zutreffend

Mandat e-invoicing

Freiwillig

Währung

Mazedonischer Denar (MKD)

Nullsatzartikel

Exportierte Waren, exportbezogene Dienstleistungen, Lieferungen in Freihandelszonen (außer Einzelhandel), Flugzeugdienstleistungen und internationaler Luftverkehr.

Mehrwertsteuerformat

MK gefolgt von 13 Ziffern

Fiskalvertretung

Nicht ansässige Lieferanten, die mehrwertsteuerpflichtige Lieferungen tätigen, sind verpflichtet, sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren zu lassen und einen Mehrwertsteuervertreter zu benennen.

Rückforderung Mehrwertsteuer in Mazedonien.
Reclaiming VAT
in Macedonia.

Ausländische Unternehmen, denen in Mazedonien Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben berechnet wird, können möglicherweise MwSt.-Rückerstattung beantragen.

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Mazedonien wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Mazedonien ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den förderfähigen Ländern gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Entertainment 17%
Accommodation 3%
Food, drink & restaurant services 3%
Unterhaltung
Hiring means of transport 17%
Fuel 17%
Public Transport 3%
Taxis 3%
Reisebezogen
Admission to fairs & exhibitions 17%
Training courses & seminars 17%
Unsere Veranstaltungen
Goods 17%
Inter-company charges 17%
Office expenses 17%
Marketing costs 17%
Professional fees & AP invoices 17%
Allgemeine Kosten
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
Nicht rückforderbar
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
Nicht rückforderbar
Öffentlich Verkehr
Nicht rückforderbar
Taxis
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
18%
Schulungen und Seminare
18%
Waren
18%
Interne Verrechnungen
18%
Bürokosten
18%
Marketingkosten
18%
Honorare & AP-Rechnungen
18%
Unterhaltung 4
e-invoicing in Mazedonien.
e-invoicing
in Macedonia.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 3. Quartal 2026

B2B e-Invoicing

Zentrale Abfertigung

Name der Börseninfrastruktur

E-Rechnung

Verwendete Formate

Nicht zutreffend

Häufig gestellte Fragen

Im Allgemeinen hat ein Unternehmen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer in Nordmazedonien, wenn es nicht in Nordmazedonien mehrwertsteuerlich registriert ist (und somit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Nordmazedonien hat) und keine steuerpflichtigen Lieferungen tätigt, die in Nordmazedonien der Mehrwertsteuer unterliegen würden. Das Unternehmen müsste außerdem in einem Land ansässig sein, das nordmazedonischen Unternehmen im Hinblick auf Mehrwertsteuererstattungen eine gegenseitige Behandlung gewährt.

Im Allgemeinen kann ein Unternehmen in Nordmazedonien nur eine Erstattung der Mehrwertsteuer für den Eintritt zu Messen und Ausstellungen sowie für andere allgemeine Geschäftsausgaben (wie Honorare) geltend machen.

Ja, Originalrechnungen müssen im Rahmen eines Antrags auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Nordmazedonien vorgelegt werden.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

Verwandte Inhalte.

Juni
25
WEBINAR
A practical 30-minute guide to France’s e-Invoicing mandate — covering Factur-X, PDPs, and the PPF, with clear steps to help your business stay compliant and ahead of the DGFiP timelines.
Juni
25
WEBINAR

In diesem Webinar wird erläutert, wie US-Unternehmen ausländische Mehrwertsteuer ermitteln und zurückfordern können. Dabei werden wichtige Konzepte wie Gegenseitigkeit näher erläutert und aufgezeigt, wo Möglichkeiten zur Rückerstattung häufig übersehen werden.