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IGIC auf den Kanarischen Inseln

Navigating VAT in Canary Island

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die IGIC auf den Kanarischen Inseln, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen auf den Kanarischen Inseln durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Gruppe 427320837 e1763784339445

7%

Auf den Kanarischen Inseln wird anstelle der EU-Mehrwertsteuer die IGIC erhoben, was ihnen einen Wettbewerbsvorteil für Tourismus und Einkaufen verschafft.

Die Kanarischen Inseln auf einen Blick.
Canary Islands
at a glance.

Standardtarif

7 % IGIC

Digitale Dienstleistungen IGIC

Nicht zutreffend

Mandat e-invoicing

Nicht zutreffend

Währung

Euro (EUR)

Nullsatzartikel

Nicht zutreffend

IGIC-Format

9 alphanumerische Ziffern

Fiskalvertretung

Nicht zutreffend

Rückforderung IGIC auf den Kanarischen Inseln.

Ausländische Unternehmen, denen auf den Kanarischen Inseln auf abzugsfähige Ausgaben IGIC berechnet wird, können möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Erstattungsfähige Kosten:
Entertainment Non-reclaimable
Accommodation 7%
Food, drink & restaurant services 3/7/15%
Unterhaltung
Hiring means of transport 7/15%
Fuel 7%
Public Transport 7%
Taxis 7%
Reisebezogen
Admission to fairs & exhibitions 7%
Training courses & seminars 7%
Unsere Veranstaltungen
Goods 7%
Inter-company charges 7%
Office expenses 7%
Marketing costs 7%
Professional fees & AP invoices 7%
Allgemeine Kosten
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
7%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
3/7/15 %
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
7/15 %
Kraftstoff
7%
Öffentlich Verkehr
7%
Taxis
7%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
7%
Schulungen und Seminare
7%
Waren
7%
Interne Verrechnungen
7%
Bürokosten
7%
Marketingkosten
7%
Honorare & AP-Rechnungen
7%
Unterhaltung 4

Häufig gestellte Fragen

Im Allgemeinen hat ein Unternehmen Anspruch auf eine IGIC-Rückerstattung auf den Kanarischen Inseln, wenn es nicht für die IGIC auf den Kanarischen Inseln registriert ist (und somit keine IGIC-Nummer der Kanarischen Inseln besitzt) und keine steuerpflichtigen Lieferungen tätigt, die auf den Kanarischen Inseln der IGIC unterliegen würden. Das Unternehmen müsste außerdem in einem Land ansässig sein, das mit den Kanarischen Inseln ein Gegenseitigkeitsabkommen in Bezug auf Mehrwertsteuer-/IGIC-Rückerstattungen geschlossen hat.

Obwohl die Kanarischen Inseln als autonome Region Spaniens Teil der EU sind, gehören sie für Mehrwertsteuerzwecke nicht zum EU-Gebiet. Auch wenn die Kanarischen Inseln daher nicht an die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien gebunden sind, wenden sie Rückerstattungsmechanismen an, die den 8. und 13. EU-Richtlinien ähneln.

Anträge auf Erstattung der IGIC auf den Kanarischen Inseln, die sowohl der 8. als auch der 13. EU-Richtlinie entsprechen, werden über ein Online-Portal eingereicht, das von der Steuerbehörde der Kanarischen Inseln verwaltet wird.

Nachbarländer.

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